Sperrkonto für ausländische Studenten für Visumantrag

Visum und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland; Einreise nach Deutschland
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Minonia
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Sperrkonto für ausländische Studenten für Visumantrag

Beitrag von Minonia »

Internationale Studierende aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Land müssen nachweisen, dass sie ihre Lebenshaltungskosten selbst tragen können. Um diesen Nachweis zu erbringen, ist ein Sperrkonto nötig.

Der Finanzierungsnachweis ist eines der wichtigsten Voraussetzungen für das Studentenvisum und die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums in Deutschland.

Was ist ein Sperrkonto?

Es wird als „Sperrkonto“ bezeichnet, da das auf dem Konto eingezahlte Geld erst abgehoben werden kann, nachdem der Kontoinhaber in Deutschland angekommen ist. Ebenfalls kann der Kontoinhaber nicht mehr Geld abheben als 934 EUR (es sei denn, es wurde mehr Geld überwiesen als der erforderliche Mindestbetrag).

Das Sperrkonto (Blocked Bank Account) dient ausländischen Studierenden als Nachweis der finanziellen Mittel für den Aufenthalt in Deutschland bis zu einem Jahr und ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung eines deutschen Studienvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken.

Der erforderliche Betrag für das Sperrkonto im Jahr 2024

Ab Januar 2024 beträgt der jährliche Regelbedarf, der bei der Beantragung eines Studentenvisums für Deutschland auf das deutsche Sperrkonto eingezahlt werden muss, 11,208 Euro oder 934 Euro monatlich für Ihren geplanten Aufenthalt (bis zu 12 Monate).

Dieser Betrag basiert auf dem BAföG, einer staatlichen Förderung für Studierende in Deutschland. Sie kann jedoch manchmal variieren und sollte im Voraus mit Ihrer Botschaft/Ihrem Konsulat vereinbart werden.

Dieser Wert legt den Mindestbetrag fest, der auf dem Sperrkonto eingezahlt werden muss, damit Sie Ihre finanziellen Mittel nachweisen können, um ein Studentenvisum zu erhalten.

Wichtig ist auch zu wissen, dass das erforderliche monatliche Minimum als maximaler Betrag gilt, der von den Kontoinhabern innerhalb eines definierten Zeitraums abgehoben oder überwiesen werden kann, es sei denn, jemand hat mehr als den geforderten Mindestsperrbetrag bezahlt.

Sperrkonto Anbieter in Deutschland

In Deutschland gibt es viele Anbieter von Sperrkonten; jedoch sind nicht alle von den deutschen Behörden offiziell zugelassen. Wenn Sie sich also nicht für einen seriösen Anbieter entscheiden, besteht die Gefahr, dass Ihr Studentenvisum abgelehnt wird.

Viele Studenten haben positive Erfahrungen bei German-Account (Homepage: www.german-account.com). German-Account ist von dem Auswärtigen Amt anerkannt und bietet ein Sperrkonto mit einem kostenlos Girokonto an. Die monatlichen Gebühren für die Kontoführung und die Einrichtungsgebühren sind niedriger als die anderen.

Wie eröffne ich ein Sperrkonto bei German-Account?

Die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland ist einfach. Der Prozess kann in wenigen Schritten abgeschlossen werden:

- Öffnen die Website: www.german-account.com.
- Beantragen Sie online die Sperrkonto Eröffnung.
- Laden Sie alle notwendigen Unterlagen hoch.
- Überweisen Sie das Geld auf Ihr erstelltes Konto.
- Zuletzt erhalten Sie Ihre Sperrkonto-Bestätigung, die Sie dann bei der deutschen Botschaft einreichen können.
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